Soltau ist eine niedersächsische Mittelstadt im Landkreis Heidekreis
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
21.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29614
Vorwahlen
05191, 05190, 05197
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abelbeck, Ahlften, Alm, Barmbruch, Bassel, Breck, Brock, Dannhorn, Drögenheide, Ebsmoor, Einfrielingen, Ellingen, Falshorn, Friedrichseck, Großeholz, GrneAue, Harber,Moor, Hebenbrock, Imbrock, Königskrug, Loh, Ltjeholz, Meinern, Meßhausen, Neuhaus, Penzhorn, Spiekerhof, Tetendorf, Tiegen, Weiher, Weiß, Weißenkamp, Wiedingen, Willingen, Abelbeck, Ahlften, Alm, Barmbruch, Bassel, Breck
Adressen:
1. Stadt Soltau, Am Markt 1, 29614 Soltau
2. Landkreis Heidekreis, Am Wasserturm 2, 29614 Soltau
3. Agentur für Arbeit Soltau, Breite Straße 5, 29614 Soltau
Gemeinde Soltau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.