Soltau ist eine niedersächsische Mittelstadt im Landkreis Heidekreis
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
21.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29614
Vorwahlen
05191, 05190, 05197
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abelbeck, Ahlften, Alm, Barmbruch, Bassel, Breck, Brock, Dannhorn, Drögenheide, Ebsmoor, Einfrielingen, Ellingen, Falshorn, Friedrichseck, Großeholz, GrneAue, Harber,Moor, Hebenbrock, Imbrock, Königskrug, Loh, Ltjeholz, Meinern, Meßhausen, Neuhaus, Penzhorn, Spiekerhof, Tetendorf, Tiegen, Weiher, Weiß, Weißenkamp, Wiedingen, Willingen, Abelbeck, Ahlften, Alm, Barmbruch, Bassel, Breck
Adressen:
1. Stadt Soltau, Am Markt 1, 29614 Soltau
2. Landkreis Heidekreis, Am Wasserturm 2, 29614 Soltau
3. Agentur für Arbeit Soltau, Breite Straße 5, 29614 Soltau
Gemeinde Soltau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.