Soltau ist eine niedersächsische Mittelstadt im Landkreis Heidekreis
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
21.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29614
Vorwahlen
05191, 05190, 05197
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abelbeck, Ahlften, Alm, Barmbruch, Bassel, Breck, Brock, Dannhorn, Drögenheide, Ebsmoor, Einfrielingen, Ellingen, Falshorn, Friedrichseck, Großeholz, GrneAue, Harber,Moor, Hebenbrock, Imbrock, Königskrug, Loh, Ltjeholz, Meinern, Meßhausen, Neuhaus, Penzhorn, Spiekerhof, Tetendorf, Tiegen, Weiher, Weiß, Weißenkamp, Wiedingen, Willingen, Abelbeck, Ahlften, Alm, Barmbruch, Bassel, Breck
Adressen:
1. Stadt Soltau, Am Markt 1, 29614 Soltau
2. Landkreis Heidekreis, Am Wasserturm 2, 29614 Soltau
3. Agentur für Arbeit Soltau, Breite Straße 5, 29614 Soltau
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.