Die Gemeinde ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
4220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55576
Vorwahl
06701
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Breitensee, Hirschsprung, Breitensee, Hirschsprung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Sprendlingen
Hauptstraße 1
55425 Sprendlingen
2. Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Am Markt 1
55129 Nieder-Olm
3. Landkreis Mainz-Bingen
Am Schinnergraben 10
55257 Budenheim
Gemeinde Sprendlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.