Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Straßenhaus

Sie gehört der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1954 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56587
Vorwahl
02634
Adresse der Verbandsverwaltung
Westerwaldstraße 32–34, 56579 Rengsdorf
Westerwaldstraße 32–34, 56579 Rengsdorf 56587 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Jahrsfeld, Jahrsfeldermühlen, Niederhonnefeld-Ellingen, Niederraden, Oberhonnefeld
Adressen:
1. Straßenhaus Gemeindeamt
Hauptstraße 1
56237 Straßenhaus

2. Verbandsgemeinde Aurinas
Am Markt 1
56237 Straßenhaus

3. Finanzamt Neuwied
Mustersstraße 2
56567 Neuwied
Gemeinde Straßenhaus – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 16:00
  • Dienstag: 09:00 - 16:00
  • Mittwoch: 09:00 - 16:00
  • Donnerstag: 09:00 - 16:00
  • Freitag: 09:00 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.