Teisendorf (im Dialekt „Deisndoaf“ gesprochen) ist ein Markt im Landkreis Berchtesgadener Land im Regierungsbezirk Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
9292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83317, 83364
Vorwahl
08666
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Achthal, Allerberg, Almeding, Aschau, Babing, Beilehen, Breitenloh, Brunnmeister, Bcheln, Burgstall, Buschachen, Dandlhäusl, Dechantshof, Doppel, Doppeln, Endorf, Espannhausen, Feldel, Freidling, Gabenstadt, Gastag, Geischberg, Geislehen, Gemachmhle, Goppling, Grafenberg, Griesacker, Gröben, Großrckstetten, Grubenhaus, Grbel, Gumperting, Hainbuch, Hammer, Haslach, Hausmoning, Heigelsberg, Helmbichl, Helming, Herrnlehen
Adressen:
1. Markt Teisendorf, Rathausplatz 1, 83317 Teisendorf
2. Hauptverwaltung Landkreis Traunstein, Gabelsbergerstraße 16, 83278 Traunstein
3. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Maximilianstraße 3, 80539 München
Gemeinde Teisendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.