Titisee-Neustadt, im Volksmund auch Wälderstadt genannt (speziell der Stadtteil Neustadt), ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs im Regierungsbezirk Freiburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.197 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79822
Vorwahlen
07651, 07652, 07657, 07669
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmhle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach, Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmühle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach
Adressen:
1. Rathaus Titisee-Neustadt
Friedrichstraße 6
79822 Titisee-Neustadt
2. Bürgeramt Titisee-Neustadt
Bürgerhaus
79822 Titisee-Neustadt
3. Ordnungsamt Titisee-Neustadt
Breisgauerstraße 28
79822 Titisee-Neustadt
Gemeinde Titisee-Neustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.