Titisee-Neustadt, im Volksmund auch Wälderstadt genannt (speziell der Stadtteil Neustadt), ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs im Regierungsbezirk Freiburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.197 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79822
Vorwahlen
07651, 07652, 07657, 07669
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmhle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach, Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmühle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach
Adressen:
1. Rathaus Titisee-Neustadt
Friedrichstraße 6
79822 Titisee-Neustadt
2. Bürgeramt Titisee-Neustadt
Bürgerhaus
79822 Titisee-Neustadt
3. Ordnungsamt Titisee-Neustadt
Breisgauerstraße 28
79822 Titisee-Neustadt
Gemeinde Titisee-Neustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.