Titisee-Neustadt, im Volksmund auch Wälderstadt genannt (speziell der Stadtteil Neustadt), ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs im Regierungsbezirk Freiburg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.197 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79822
Vorwahlen
07651, 07652, 07657, 07669
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmhle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach, Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmühle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach
Adressen:
1. Rathaus Titisee-Neustadt
Friedrichstraße 6
79822 Titisee-Neustadt
2. Bürgeramt Titisee-Neustadt
Bürgerhaus
79822 Titisee-Neustadt
3. Ordnungsamt Titisee-Neustadt
Breisgauerstraße 28
79822 Titisee-Neustadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.