Titisee-Neustadt, im Volksmund auch Wälderstadt genannt (speziell der Stadtteil Neustadt), ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs im Regierungsbezirk Freiburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.197 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79822
Vorwahlen
07651, 07652, 07657, 07669
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmhle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach, Bruckbach, Bruderhalde, Eckbach, Jostal, Kleineisenbach, Langenordnach, Rudenberg, Schattenmühle, Schildwende, Schwärzenbach, Siedelbach
Adressen:
1. Rathaus Titisee-Neustadt
Friedrichstraße 6
79822 Titisee-Neustadt
2. Bürgeramt Titisee-Neustadt
Bürgerhaus
79822 Titisee-Neustadt
3. Ordnungsamt Titisee-Neustadt
Breisgauerstraße 28
79822 Titisee-Neustadt
Gemeinde Titisee-Neustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.