Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Vettweiß

Vettweiß ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52391
Vorwahlen
02424, 02425, 02252
Adresse der Gemeinde
Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß
Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß 52391 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Dirlau, Kettenheim, Veitzheim
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Vettweiß
Hauptstraße 1
50374 Vettweiß

2. Bürgeramt Vettweiß
Hauptstraße 1
50374 Vettweiß

3. Ordnungsamt Vettweiß
Hauptstraße 1
50374 Vettweiß
Gemeinde Vettweiß – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:00
  • Dienstag: 07:30 - 16:00
  • Mittwoch: 07:30 - 16:00
  • Donnerstag: 07:30 - 15:30
  • Freitag: 07:30 - 15:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.