Der Ort liegt zwölf Kilometer südwestlich der Römerstadt Trier am rechten Ufer der Mosel unweit der deutsch-luxemburgischen Grenze zwischen den Mündungen ihrer Nebenflüsse Saar und Sauer. Wasserliesch ist eine staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
2255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54332
Vorwahl
06501
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Reinig, Reinig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wasserliesch, Hauptstraße 1, 54329 Wasserliesch
2. Landkreis Trier-Saarburg, Wilhelmstraße 3, 54290 Trier
3. Umweltamt Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Gemeinde Wasserliesch – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet