Wasserliesch ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz; sie gehört zur Verbandsgemeinde Konz. Wasserliesch ist eine staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
2255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54332
Vorwahl
06501
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Reinig, Reinig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wasserliesch, Hauptstraße 1, 54329 Wasserliesch
2. Landkreis Trier-Saarburg, Wilhelmstraße 3, 54290 Trier
3. Umweltamt Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Gemeinde Wasserliesch – Öffnungszeiten
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FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.