Der Ort liegt zwölf Kilometer südwestlich der Römerstadt Trier am rechten Ufer der Mosel unweit der deutsch-luxemburgischen Grenze zwischen den Mündungen ihrer Nebenflüsse Saar und Sauer. Wasserliesch ist eine staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
2255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54332
Vorwahl
06501
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Reinig, Reinig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wasserliesch, Hauptstraße 1, 54329 Wasserliesch
2. Landkreis Trier-Saarburg, Wilhelmstraße 3, 54290 Trier
3. Umweltamt Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Gemeinde Wasserliesch – Öffnungszeiten
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FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.