Weilburg ist ein staatlich anerkannter Luftkurort und eine ehemalige Residenzstadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
12.939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35781
Vorwahlen
06471, 06442
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Weilburg
Rathausplatz 1
35781 Weilburg
2. Landkreis Limburg-Weilburg
Wilhelmstraße 4
65549 Limburg an der Lahn
3. Gewerbeaufsichtsamt Limburg
Bischofstraße 2
65549 Limburg an der Lahn
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.