Wermelskirchen ist eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen südöstlich von Remscheid im Rheinisch-Bergischen Kreis mit den Ortsteilen Dhünn und Dabringhausen im Naturpark Bergisches Land
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
34.480 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42929
Vorwahlen
02196, 02193, 02174
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eipringhausen, Elbringhausen, Höhrath, Neuenflgel, Neuenhöhe, Oberwinkelhausen, Pohlhausen, Sellscheid, Stolzenberg, Töckelhausen, Unterwinkelhausen, Eipringhausen, Elbringhausen, Höhrath, Neuenflügel, Neuenhöhe, Oberwinkelhausen, Pohlhausen, Sellscheid, Stolzenberg, Töckelhausen, Unterwinkelhausen
Adressen:
Stadtverwaltung Wermelskirchen
Rathausplatz 1
42929 Wermelskirchen
Bürgeramt Wermelskirchen
Rathausplatz 1
42929 Wermelskirchen
Ordnungsamt Wermelskirchen
Rathausplatz 1
42929 Wermelskirchen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
14:30 - 15:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.