Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wilgartswiesen

Sie gehört der Verbandsgemeinde Hauenstein an; gemessen an der Fläche ist die dessen mit Abstand größte Ortsgemeinde und gemessen an der Einwohnerzahl ihre drittgrößte
Bundesland
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
976 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76848
Vorwahl
06392
Adresse der Verbandsverwaltung
Schulstraße 4, 76846 Hauenstein
Schulstraße 4, 76846 Hauenstein 76848 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Erbenbuckel, Hermersbergerhof, Meisenhalde, Erbenbuckel, Hermersbergerhof, Meisenhalde
Adressen:
1. Gemeinde Wilgartswiesen
Hauptstraße 1
76848 Wilgartswiesen

2. Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Hauptstraße 16
76855 Annweiler am Trifels

3. Landkreis Südwestpfalz
Kaiserstraße 29
66953 Pirmasens
Gemeinde Wilgartswiesen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.