Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Windhagen

Windhagen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im nördlichen Rheinland-Pfalz und liegt unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
4345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53578
Vorwahlen
02645, 02683 (Stockhausen)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Birken, Hecken, Hngsberg, Johannisberg, Köhlershohn, Niederwindhagen, Oberwindhagen, Vierwinden, Birken, Hecken, Hüngsberg, Johannisberg, Köhlershohn, Niederwindhagen, Oberwindhagen, Vierwinden
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Unnau
Hauptstraße 19
56588 Windhagen

2. Gemeindeverwaltung Windhagen
Rathausstraße 2
53578 Windhagen

3. Kreisverwaltung Neuwied
Ludwigstraße 8
56567 Neuwied
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 14:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.