Wirges ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Wirges, der sie auch angehört
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Westerwaldkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5525 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56422                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02602                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Grenze, Grenze                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            Stadtverwaltung Wirges  
Hauptstraße 12  
56220 Wirges  
Finanzamt Montabaur  
Lindenstraße 16  
56410 Montabaur  
Landkreis Westerwaldkreis  
Weißer Weg 3  
56410 Montabaur  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wirges – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
 - Orange: Gemischte Bauflächen
 - Lila: Gewerbliche Bauflächen
 - Grau: Sonderbauflächen
 - Hellrot: Straßenverkehrsflächen
 - Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
 - Dunkelgrün: Private Grünflächen
 - Blau: Wasserflächen
 - Braun: Flächen für die Landwirtschaft
 - Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
 
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                             
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
 - Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
 - Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
 - "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
 - Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
 - Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
 
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.