Wittislingen ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89426
Vorwahl
09076
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergheim, Beutenmhle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmhle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler, Bergheim, Beutenmühle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmühle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler
Adressen:
1. Gemeinde Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen
2. Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Färberstraße 11, 89407 Dillingen a.d.Donau
3. Einwohnermeldeamt Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen
Gemeinde Wittislingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.