Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wutöschingen

Wutöschingen wurde schon früh während der Industrialisierung der Hochrhein-Region von einem Aluminiumwerk und der dafür erforderlichen Infrastruktur geprägt. Die Ortschaft wird im lokalen Dialekt „Öschinge“ genannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
6621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79793
Vorwahl
07746
Adresse der Gemeinde
Kirchstraße 5, 79793 Wutöschingen
Kirchstraße 5, 79793 Wutöschingen 79793 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wutöschingen
Hauptstraße 14
79793 Wutöschingen

2. Ordnungsamt Wutöschingen
Hauptstraße 14
79793 Wutöschingen

3. Kreisverwaltung Waldshut
Kaiserstraße 7
79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Wutöschingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.