Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Zell im Wiesental

Zell war Mittelpunkt eines stiftsäckingschen Dinghofes, für den ab dem 14. Jahrhundert die Herren von Schönau das Meieramt hatten. Der Hauptort und die umgebenden Dörfer gehörten zu Vorderösterreich und später zum Großherzogtum Baden, von dessen Großherzog Karl Friedrich Zell im Jahr 1810 das Stadtrecht erhielt. und 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
6289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79669
Vorwahl
07625
Adresse der Stadtverwaltung
Constanze-Weber-Gasse 4, 79669 Zell im Wiesental
Constanze-Weber-Gasse 4, 79669 Zell im Wiesental 79669 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Stadt Zell im Wiesental
Rathausstraße 30
79669 Zell im Wiesental

2. Landratsamt Lörrach
Hauptstraße 145
79539 Lörrach

3. Kreisbauernschaft Lörrach
Kaiserstraße 12
79539 Lörrach
Gemeinde Zell im Wiesental – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.