Östringen liegt im Norden des Kreisgebietes am westlichen Rand des Kraichgaus zwischen den Ballungsräumen Karlsruhe und Heidelberg/Mannheim. Östringen ist eine Stadt im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.012 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76684
Vorwahlen
07253, 07259
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Östringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für ein neues Wohnbaugebiet in Östringen hat Fortschritte gemacht. Der Bauleitplan weist Wohnbauflächen und private Grünflächen im Umfang von 7,26 Hektar sowie weitere 2,57 Hektar aus. Es gibt jedoch keine spezifischen neuesten Nachrichten seit Dezember 2024, da die letzten Updates aus diesem Zeitraum stammen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.