Aichach ( Aussprache?/i) ist die Kreisstadt des Landkreises Aichach-Friedberg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
21.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86551
Vorwahl
08251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach
Gemeinde Aichach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Kreistag Aichach-Friedberg und der Aichacher Stadtrat haben Vorplanungen für den Neubau der Fachakademie für Sozialpädagogik, der Berufsfachschule für Kinderpflege und der Wirtschaftsschule abgeschlossen. Das neue Gebäude soll neben der Berufsschule entstehen, nach dem Effizienzgebäudestandard EH 40, mit 27 Parkplätzen, 67 Holzmodulen pro Geschoss und regenerativer Energieerzeugung.
- Die Stadt Aichach beteiligt die Bürger bei größeren Planvorhaben durch frühzeitige Informationen über Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Bürgerversammlungen.
- Rechtskräftige Bebauungspläne können im Geoportal des Freistaats Bayern oder im Bauamt der Stadt Aichach eingesehen werden.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.