Alzenau ( Aussprache?/i, bis 31. Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
18.542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63755
Vorwahl
06023
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maisenhausen, Meerhof, Maisenhausen, Meerhof
Gemeinde Alzenau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Alzenau gibt es mehrere laufende Bauleitplanverfahren, however, die neuesten spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan betreffen vor allem das Bauvorhaben auf dem Grundstück Märkerstraße 9-11. Hier wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, um die Errichtung von neuen Wohngebäuden zu regeln. Die Stadtratsmehrheit stimmte für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans, da die geplante Bebauung mit vierstöckigen Gebäuden auf Kritik stieß und es Bedenken hinsichtlich der Einpassung in die Umgebung und der Nachhaltigkeit gab.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.