Dezember 2006 amtlich Alzenau i.UFr.) ist eine Stadt im Norden des unterfränkischen Landkreises Aschaffenburg. Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
18.542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63755
Vorwahl
06023
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maisenhausen, Meerhof, Maisenhausen, Meerhof
Gemeinde Alzenau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Alzenau gibt es mehrere laufende Bauleitplanverfahren, however, die neuesten spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan betreffen vor allem das Bauvorhaben auf dem Grundstück Märkerstraße 9-11. Hier wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, um die Errichtung von neuen Wohngebäuden zu regeln. Die Stadtratsmehrheit stimmte für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans, da die geplante Bebauung mit vierstöckigen Gebäuden auf Kritik stieß und es Bedenken hinsichtlich der Einpassung in die Umgebung und der Nachhaltigkeit gab.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.