Angermünde ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
13.696 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16278
Vorwahlen
03331, 033334 (Bruchhagen, Neuhaus, Steinhöfel, Schmiedeberg, Wilmersdorf), 033335 (Frauenhagen, Mürow), 033336 (Greiffenberg, Günterberg), 033337 (Altkünkendorf, Wolletz), 033338 (Gellmersdorf, Stolpe, Crussow), 033365 (Bölkendorf), 038961 (Biesenbrow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Angermünde – Öffnungszeiten
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In Angermünde gibt es aktuelle Diskussionen und Planungen um den Bebauungsplan, insbesondere im Kontext von Wochenendgrundstücken und erneuerbaren Energien.
- Viele Pächter von Wochenendgrundstücken am Mündesee bangen um ihre Grundstücke, da diese von billigen Gartenland zu teurem Bauland umgewandelt werden könnten, was zu möglichen Enteignungen führen könnte.
- Der Flächennutzungsplan sieht eine geordnete Entwicklung im Gemeindegebiet vor, mit einer Bündelung der Solarnutzung auf geeignete Standorte. Die Flächen sollen zum Großteil als Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, wobei landwirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen wird.
- Die Planung umfasst auch die Aufwertung des Bodens durch dauerhafte Begrünung und extensive Bewirtschaftung unter den Modultischen und in den nicht überschirmten Flächen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.