Angermünde ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
13.696 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16278
Vorwahlen
03331, 033334 (Bruchhagen, Neuhaus, Steinhöfel, Schmiedeberg, Wilmersdorf), 033335 (Frauenhagen, Mürow), 033336 (Greiffenberg, Günterberg), 033337 (Altkünkendorf, Wolletz), 033338 (Gellmersdorf, Stolpe, Crussow), 033365 (Bölkendorf), 038961 (Biesenbrow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Angermünde – Öffnungszeiten
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In Angermünde gibt es aktuelle Diskussionen und Planungen um den Bebauungsplan, insbesondere im Kontext von Wochenendgrundstücken und erneuerbaren Energien.
- Viele Pächter von Wochenendgrundstücken am Mündesee bangen um ihre Grundstücke, da diese von billigen Gartenland zu teurem Bauland umgewandelt werden könnten, was zu möglichen Enteignungen führen könnte.
- Der Flächennutzungsplan sieht eine geordnete Entwicklung im Gemeindegebiet vor, mit einer Bündelung der Solarnutzung auf geeignete Standorte. Die Flächen sollen zum Großteil als Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, wobei landwirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen wird.
- Die Planung umfasst auch die Aufwertung des Bodens durch dauerhafte Begrünung und extensive Bewirtschaftung unter den Modultischen und in den nicht überschirmten Flächen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.