Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Prenzlau

Prenzlau (niederdeutsch Prentzlow) ist die Kreisstadt und der Verwaltungssitz des nordbrandenburgischen Landkreises Uckermark, eines der Mittelzentren in Brandenburg und liegt in der Agglomeration von Stettin
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
18.706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17291
Vorwahlen
03984, (Dauer (Prenzlau): 039851)
Adresse der Stadtverwaltung
Am Steintor 4, 17291 Prenzlau
Am Steintor 4, 17291 Prenzlau 17291 Brandenburg DE
Website
Gemeinde Prenzlau – Öffnungszeiten
  • Montag:
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Die Stadt Prenzlau hat einen neuen Bebauungsplan E IV „Wohnen am Seelübber See“ aufgestellt, um der anhaltenden Nachfrage nach Bauland für Einfamilienhäuser zu entsprechen. Dieser Plan zielt auf die Entwicklung von Baugrundstücken im Ortsteil Seelübbe ab und verfolgt das Ziel der Nachverdichtung und Nutzung von potenziellen Flächen innerhalb der bereits bebauten Ortslage und in geringfügiger Erweiterung ihrer Randbereiche. Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau mit integriertem Landschaftsplan ist seit dem 13. April 2019 wirksam und dient als Grundlage für diese Bebauungspläne.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.