Prenzlau (niederdeutsch Prentzlow) ist die Kreisstadt und der Verwaltungssitz des nordbrandenburgischen Landkreises Uckermark, eines der Mittelzentren in Brandenburg und liegt in der Agglomeration von Stettin
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
18.706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17291
Vorwahlen
03984, (Dauer (Prenzlau): 039851)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Prenzlau – Öffnungszeiten
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Die Stadt Prenzlau hat einen neuen Bebauungsplan E IV „Wohnen am Seelübber See“ aufgestellt, um der anhaltenden Nachfrage nach Bauland für Einfamilienhäuser zu entsprechen. Dieser Plan zielt auf die Entwicklung von Baugrundstücken im Ortsteil Seelübbe ab und verfolgt das Ziel der Nachverdichtung und Nutzung von potenziellen Flächen innerhalb der bereits bebauten Ortslage und in geringfügiger Erweiterung ihrer Randbereiche. Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau mit integriertem Landschaftsplan ist seit dem 13. April 2019 wirksam und dient als Grundlage für diese Bebauungspläne.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.