Prenzlau (niederdeutsch Prentzlow) ist die Kreisstadt und der Verwaltungssitz des nordbrandenburgischen Landkreises Uckermark, eines der Mittelzentren in Brandenburg und liegt in der Agglomeration von Stettin
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
18.706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17291
Vorwahlen
03984, (Dauer (Prenzlau): 039851)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Prenzlau – Öffnungszeiten
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Die Stadt Prenzlau hat einen neuen Bebauungsplan E IV „Wohnen am Seelübber See“ aufgestellt, um der anhaltenden Nachfrage nach Bauland für Einfamilienhäuser zu entsprechen. Dieser Plan zielt auf die Entwicklung von Baugrundstücken im Ortsteil Seelübbe ab und verfolgt das Ziel der Nachverdichtung und Nutzung von potenziellen Flächen innerhalb der bereits bebauten Ortslage und in geringfügiger Erweiterung ihrer Randbereiche. Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau mit integriertem Landschaftsplan ist seit dem 13. April 2019 wirksam und dient als Grundlage für diese Bebauungspläne.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.