Artlenburg ist ein Flecken im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21380
Vorwahl
04139
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Marienthal, Marienthal
Gemeinde Artlenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Scharnebeck hat verschiedene Bebauungsplanänderungen und -erweiterungen in Artlenburg und den umliegenden Gemeinden vorgenommen.
- Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 19 "Gewerbegebiet Moorweg" mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) für die Gemeinde Brietlingen, aber relevant für die gesamte Samtgemeinde.
- Bebauungsplan Nr. 11 "Feuerwehr" in Artlenburg, wo bereits Stellung genommen wurde und eine Reduktion der Planfläche erforderlich ist, um Zielkonflikte zu vermeiden.
- Wohnbauflächenentwicklung im Flecken Artlenburg, wo insgesamt 220 Wohneinheiten geplant sind, aber nur ein Zuwachs von etwa 22 Wohneinheiten innerhalb eines siebenjährigen Planungszeitraumes zulässig ist.
Zusätzlich gibt es Planungen für neue Wohnbauflächen in verschiedenen Ortsteilen, die jedoch an die regionalen Raumordnungsziele und die ökologische Wertigkeit der Flächen angepasst werden müssen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung