Artlenburg ist ein Flecken im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21380
Vorwahl
04139
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Marienthal, Marienthal
Gemeinde Artlenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Scharnebeck hat verschiedene Bebauungsplanänderungen und -erweiterungen in Artlenburg und den umliegenden Gemeinden vorgenommen.
- Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 19 "Gewerbegebiet Moorweg" mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) für die Gemeinde Brietlingen, aber relevant für die gesamte Samtgemeinde.
- Bebauungsplan Nr. 11 "Feuerwehr" in Artlenburg, wo bereits Stellung genommen wurde und eine Reduktion der Planfläche erforderlich ist, um Zielkonflikte zu vermeiden.
- Wohnbauflächenentwicklung im Flecken Artlenburg, wo insgesamt 220 Wohneinheiten geplant sind, aber nur ein Zuwachs von etwa 22 Wohneinheiten innerhalb eines siebenjährigen Planungszeitraumes zulässig ist.
Zusätzlich gibt es Planungen für neue Wohnbauflächen in verschiedenen Ortsteilen, die jedoch an die regionalen Raumordnungsziele und die ökologische Wertigkeit der Flächen angepasst werden müssen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.