2017) liegt am südwestlichen Ufer der Unterelbe, etwa 45 Kilometer westlich von Hamburg, am Rande des Alten Landes, und gehört zur Metropolregion Hamburg. Durch das Stadtgebiet fließt die Schwinge, die etwa vier Kilometer nordöstlich des Stadtzentrums bei Stadersand in die Elbe mündet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
47.579 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21680, 21682–21684
Vorwahlen
04141, 04146
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barge, Bockhorst, Brunshausen, Fredenbeckerweg, GroßThun, GrnerWald, Haddorf, Hörne, Hohenschölisch, Ottenbeck, Perlberg, Riensförde, Schölisch, Stade, Steinbeck, Barge, Bockhorst, Brunshausen, Fredenbeckerweg, GroßThun, GrünerWald, Haddorf, Hörne, Hohenschölisch, Ottenbeck, Perlberg, Riensförde, Schölisch, Steinbeck
Adressen:
1. Stadt Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
2. Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
3. Amtsgericht Stade, Am Sande 9, 21682 Stade
Gemeinde Stade – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.