Babenhausen (im lokalen Dialekt: Bawehause) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
16.659 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
64832
Vorwahl
06073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breipohl, Gaierberghof, Gellershagen, Olgishofen, Schlierbach, Breipohl, Gaierberghof, Gellershagen, Olgishofen, Schlierbach
Gemeinde Babenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan "Kaisergärten" der Stadt Babenhausen für unwirksam erklärt, weil die Lärmbelastung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Plan für ein modernes Wohnquartier mit über 2.000 Wohnungen und einer neuen Grundschule auf dem ehemaligen Gelände der US-Kaserne liegt nun auf Eis. Die Stadt will alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und eine Beschwerde einlegen. Bereits erteilte Baugenehmigungen bleiben gültig, aber neue Genehmigungen können nicht erteilt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.