Bad Ems ist eine verbandsangehörige Stadt an der unteren Lahn und Sitz der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
9761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56130
Vorwahl
02603
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bäderlei, Denzerheide, Grisselberg, HohenMalberg, Kohlschied, Konkordiaturm, NeuesForsthaus, Obertalen, Trmmerborn, Untertalen, Bäderlei, Denzerheide, Grisselberg, HohenMalberg, Kohlschied, Konkordiaturm, NeuesForsthaus, ObereMalbergstation, Obertalen, Trümmerborn, Untertalen
Gemeinde Bad Ems – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Bad Ems beschloss am 14.5.2024 einstimmig, den Bebauungsplan „Große Wiese“ zu ändern, um das Baurecht für den Spielplatz zu schaffen, da der aktuelle Plan eine Friedhofserweiterung vorsah. Die Kreisverwaltung hatte zunächst eine Ausnahme oder Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan abgelehnt und eine Änderung des Plans verlangt, die bis heute noch keine Rechtskraft erlangt hat.
Der Spielplatz wurde am 17.8.2024 feierlich eröffnet, obwohl keine Baugenehmigung vorlag. Nach einer Presseanfrage wurde die Baugenehmigung unter Gewährung einer Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan erteilt.
Ein Fachplaner empfahl Bodenuntersuchungen wegen der Nähe zum Trassenverlauf der ehemaligen Grubenbahn, aber die Stadt Bad Ems und die Behörden sehen keine Notwendigkeit für solche Untersuchungen, da keine objektiven Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen.
Die Kreisverwaltung bestätigte, dass die Stadt Bad Ems einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung hat, und erteilte diese nach der Presseanfrage kurzfristig.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.