Die Stadtteile liegen im Rheintal und auf den Höhen der Ausläufer des Westerwaldes und des Taunus. Lahnstein ist eine große kreisangehörige Stadt im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Juni 1969 wurde die Stadt aus den bis dahin eigenständigen Städten Niederlahnstein und Oberlahnstein gebildet. Teile der Stadt gehören seit 2002 zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Die Stadtteile liegen im Rheintal und auf den Höhen der Ausläufer des Westerwaldes und des Taunus
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
18.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56112
Vorwahl
02621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld, Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
2. Ordnungsamt Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
3. Finanzamt Koblenz
Am Schillertheater 1
56068 Koblenz
Gemeinde Lahnstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lahnstein hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des urbanen Mischquartiers „Rhein Lahn Living“ gefasst, das bis 2029 fertiggestellt werden soll. Das Quartier wird nachhaltige Materialien und eine CO2-freie Energieversorgung umfassen und bis zu 1.150 Tonnen CO2 jährlich einsparen.
- Zwei Bebauungspläne für die Errichtung einer Geh- und Radweg-Brücke über die Lahn und eines weiterführenden Geh- und Radweges entlang des Rheinufers wurden aufgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
- Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 - Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Inhalten der Planung zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde angeordnet.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.