Juni 1969 wurde die Stadt aus den bis dahin eigenständigen Städten Niederlahnstein und Oberlahnstein gebildet. Sie ist Sitz eines Amtsgerichts. Kirchlich ist sie dem Bistum Limburg (röm.-kath.) bzw. Am 7. Die Stadtteile liegen im Rheintal und auf den Höhen der Ausläufer des Westerwaldes und des Taunus
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
18.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56112
Vorwahl
02621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld, Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
2. Ordnungsamt Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
3. Finanzamt Koblenz
Am Schillertheater 1
56068 Koblenz
Gemeinde Lahnstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lahnstein hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des urbanen Mischquartiers „Rhein Lahn Living“ gefasst, das bis 2029 fertiggestellt werden soll. Das Quartier wird nachhaltige Materialien und eine CO2-freie Energieversorgung umfassen und bis zu 1.150 Tonnen CO2 jährlich einsparen.
- Zwei Bebauungspläne für die Errichtung einer Geh- und Radweg-Brücke über die Lahn und eines weiterführenden Geh- und Radweges entlang des Rheinufers wurden aufgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
- Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 - Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Inhalten der Planung zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde angeordnet.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.