Am 7. Lahnstein ist eine große kreisangehörige Stadt im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Teile der Stadt gehören seit 2002 zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Juni 1969 wurde die Stadt aus den bis dahin eigenständigen Städten Niederlahnstein und Oberlahnstein gebildet. Lahnstein ist eine große kreisangehörige Stadt im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
18.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56112
Vorwahl
02621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld, Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
2. Ordnungsamt Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
3. Finanzamt Koblenz
Am Schillertheater 1
56068 Koblenz
Gemeinde Lahnstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lahnstein hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des urbanen Mischquartiers „Rhein Lahn Living“ gefasst, das bis 2029 fertiggestellt werden soll. Das Quartier wird nachhaltige Materialien und eine CO2-freie Energieversorgung umfassen und bis zu 1.150 Tonnen CO2 jährlich einsparen.
- Zwei Bebauungspläne für die Errichtung einer Geh- und Radweg-Brücke über die Lahn und eines weiterführenden Geh- und Radweges entlang des Rheinufers wurden aufgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
- Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 - Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Inhalten der Planung zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde angeordnet.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.