Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lahnstein

Lahnstein ist Luftkurort mit Kurzentrum und Thermen. Am 7. Lahnstein ist Luftkurort mit Kurzentrum und Thermen. Kirchlich ist sie dem Bistum Limburg (röm.-kath.) bzw. Sie liegt an der Mündung der Lahn, die fünf Kilometer südlich von Koblenz in den Rhein fließt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
18.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56112
Vorwahl
02621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld, Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein

2. Ordnungsamt Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein

3. Finanzamt Koblenz
Am Schillertheater 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lahnstein hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des urbanen Mischquartiers „Rhein Lahn Living“ gefasst, das bis 2029 fertiggestellt werden soll. Das Quartier wird nachhaltige Materialien und eine CO2-freie Energieversorgung umfassen und bis zu 1.150 Tonnen CO2 jährlich einsparen.

- Zwei Bebauungspläne für die Errichtung einer Geh- und Radweg-Brücke über die Lahn und eines weiterführenden Geh- und Radweges entlang des Rheinufers wurden aufgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.

- Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 - Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Inhalten der Planung zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde angeordnet.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.