Bad Vilbel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfilbəl] ist mit 33.745 Einwohnern (Stand 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
34.905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61118
Vorwahl
06101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dottenfelderhof, Dottenfelderhof
Gemeinde Bad Vilbel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Bad Vilbel hat am 2. Juli 2024 einstimmig die Offenlage der 13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ für das Quartier PHYLL beschlossen. Dies ermöglicht die Weiterentwicklung des Areals durch die DLE Land Development GmbH und der CESA Group. Das Projekt integriert Wohnen, Arbeiten, Gastronomie und Forschung, mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ressourcenschonung.
Ein House of Blue Infrastructure (HOBI) ist geplant, das landesweit Akteure rund um die Ressource Wasser vernetzen und innovative Lösungen vorantreiben soll. Die Themen umfassen Trinkwassergewinnung, Abwasserreinigung, Hochwasserschutz und intelligentes Wassermanagement.
Das Quartier PHYLL wird etwa 100.000 Quadratmeter umfassen, mit einem kleinteiligen Planungsansatz, Dachbegrünung, Zisternen und Photovoltaik-Anlagen. Es sind 14 Gewerbegebiete, drei urbane Gebiete, ein Hotel, Büros, Wohnungen, eine Kita und Gastronomie vorgesehen. Die Verkehrsanbindung und Stellplatzplanung wurden an die Bedürfnisse des Homeoffice angepasst.
Die Fertigstellung des Projekts ist auf zehn bis fünfzehn Jahre geplant, abhängig vom Markt und den Gesprächen mit den Beteiligten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet