Bad Vilbel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfilbəl] ist mit 33.745 Einwohnern (Stand 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
34.905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61118
Vorwahl
06101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dottenfelderhof, Dottenfelderhof
Gemeinde Bad Vilbel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Bad Vilbel hat am 2. Juli 2024 einstimmig die Offenlage der 13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ für das Quartier PHYLL beschlossen. Dies ermöglicht die Weiterentwicklung des Areals durch die DLE Land Development GmbH und der CESA Group. Das Projekt integriert Wohnen, Arbeiten, Gastronomie und Forschung, mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ressourcenschonung.
Ein House of Blue Infrastructure (HOBI) ist geplant, das landesweit Akteure rund um die Ressource Wasser vernetzen und innovative Lösungen vorantreiben soll. Die Themen umfassen Trinkwassergewinnung, Abwasserreinigung, Hochwasserschutz und intelligentes Wassermanagement.
Das Quartier PHYLL wird etwa 100.000 Quadratmeter umfassen, mit einem kleinteiligen Planungsansatz, Dachbegrünung, Zisternen und Photovoltaik-Anlagen. Es sind 14 Gewerbegebiete, drei urbane Gebiete, ein Hotel, Büros, Wohnungen, eine Kita und Gastronomie vorgesehen. Die Verkehrsanbindung und Stellplatzplanung wurden an die Bedürfnisse des Homeoffice angepasst.
Die Fertigstellung des Projekts ist auf zehn bis fünfzehn Jahre geplant, abhängig vom Markt und den Gesprächen mit den Beteiligten.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.