Bad Vilbel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfilbəl] ist mit 33.745 Einwohnern (Stand 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
34.905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61118
Vorwahl
06101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dottenfelderhof, Dottenfelderhof
Gemeinde Bad Vilbel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Bad Vilbel hat am 2. Juli 2024 einstimmig die Offenlage der 13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ für das Quartier PHYLL beschlossen. Dies ermöglicht die Weiterentwicklung des Areals durch die DLE Land Development GmbH und der CESA Group. Das Projekt integriert Wohnen, Arbeiten, Gastronomie und Forschung, mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ressourcenschonung.
Ein House of Blue Infrastructure (HOBI) ist geplant, das landesweit Akteure rund um die Ressource Wasser vernetzen und innovative Lösungen vorantreiben soll. Die Themen umfassen Trinkwassergewinnung, Abwasserreinigung, Hochwasserschutz und intelligentes Wassermanagement.
Das Quartier PHYLL wird etwa 100.000 Quadratmeter umfassen, mit einem kleinteiligen Planungsansatz, Dachbegrünung, Zisternen und Photovoltaik-Anlagen. Es sind 14 Gewerbegebiete, drei urbane Gebiete, ein Hotel, Büros, Wohnungen, eine Kita und Gastronomie vorgesehen. Die Verkehrsanbindung und Stellplatzplanung wurden an die Bedürfnisse des Homeoffice angepasst.
Die Fertigstellung des Projekts ist auf zehn bis fünfzehn Jahre geplant, abhängig vom Markt und den Gesprächen mit den Beteiligten.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.