Bis zur Neubildung der Stadt am 1. Januar 2010 aus den Gemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Saale (außer Gnadau) hieß die Stadt Barby (Elbe)
Bundesland
Landkreis
Salzlandkreis
Einwohner
8173 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39249,39240 (Breitenhagen, Groß Rosenburg, Lödderitz, Sachsendorf, Zuchau)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039298, 03928 (Gnadau), 039294 (Breitenhagen, Groß Rosenburg, Lödderitz), 039295 (Sachsendorf, Zuchau)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barby
Gemeinde Barby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Barby arbeitet an der Aufstellung eines gesamtstädtischen Flächennutzungsplans, der die bestehenden Flächennutzungspläne der Ortsteile an den aktuellen Bedarf anpassen und die Neuordnung der vorhandenen Bebauungspläne umfassen soll. Der Fokus liegt auf der Beplanung des Ortsteils Barby (Elbe) unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und landes- und regionalplanerischen Vorgaben, um den Bedarf an Wohnbaufläche zu decken. Entwicklungsflächen für Wohnzwecke sind im zentralen Ort Barby und in sechs weiteren Ortsteilen ausgewiesen. Das Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans umfasst die Einbindung der Träger der öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit und soll in den nächsten 10 bis 15 Jahren fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.