Bellheim ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, gleichzeitig die größte Kommune des Landkreises Germersheim, die kein Stadtrecht besitzt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76756
Vorwahl
07272
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Wappenschmiedmhle, Wappenschmiedmühle
Gemeinde Bellheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat hat am 13.05.2024 den Bebauungsplanentwurf zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die planerische Zielsetzung umfasst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Restaurantbereichs und eine Umgestaltung des Parkplatzes, jedoch wird nun eine Erweiterung vorrangig in westlicher Richtung angestrebt. Das geplante Vorhaben erfordert eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Zeiskamer Mühle" durch eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche und eine Erweiterung des Umfangs der zulässigen Nutzung durch Beherbergungsbetriebe und Gaststätten.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet