Beverungen ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und liegt am Dreiländereck NRW-Niedersachsen-Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.083 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37688
Vorwahlen
05273, 05275, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beverungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:15 - 12:15
- Mittwoch: 08:15 - 12:15
- Donnerstag: 08:15 - 12:15
- Freitag: 08:15 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Am Dreckwege in Beverungen haben begonnen. Hier werden 46 Grundstücke zur Bebauung bereitgestellt, davon sind 42 in der Vermarktung und 29 bereits verkauft. Es besteht auch ernsthaftes Kaufinteresse für sechs weitere Grundstücke.
Die Erschließungsarbeiten umfassen den Bau von 6.425 Quadratmetern Baustraße, 795 Meter Schmutzwasserkanäle, 955 Meter Regenwasserkanäle und 800 Meter Wasserleitungen. Zudem wird ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1.800 Kubikmetern gebaut. Das Baugebiet wird mit Glasfaserleitungen, Stromkabeln und Fernwärmeleitungen ausgestattet, wobei die Wärmeversorgung teilweise durch eine Biogasanlage erfolgt.
Die Arbeiten sollen etwa sechs Monate dauern, sodass die Bauherren ab Ende Juli oder Anfang August mit dem Bau ihrer Häuser beginnen können. Sieben Bauanträge liegen bereits vor.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.