Beverungen ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und liegt am Dreiländereck NRW-Niedersachsen-Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.083 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37688
Vorwahlen
05273, 05275, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beverungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:15 - 12:15
- Mittwoch: 08:15 - 12:15
- Donnerstag: 08:15 - 12:15
- Freitag: 08:15 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Am Dreckwege in Beverungen haben begonnen. Hier werden 46 Grundstücke zur Bebauung bereitgestellt, davon sind 42 in der Vermarktung und 29 bereits verkauft. Es besteht auch ernsthaftes Kaufinteresse für sechs weitere Grundstücke.
Die Erschließungsarbeiten umfassen den Bau von 6.425 Quadratmetern Baustraße, 795 Meter Schmutzwasserkanäle, 955 Meter Regenwasserkanäle und 800 Meter Wasserleitungen. Zudem wird ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1.800 Kubikmetern gebaut. Das Baugebiet wird mit Glasfaserleitungen, Stromkabeln und Fernwärmeleitungen ausgestattet, wobei die Wärmeversorgung teilweise durch eine Biogasanlage erfolgt.
Die Arbeiten sollen etwa sechs Monate dauern, sodass die Bauherren ab Ende Juli oder Anfang August mit dem Bau ihrer Häuser beginnen können. Sieben Bauanträge liegen bereits vor.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.