Beverungen ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und liegt am Dreiländereck NRW-Niedersachsen-Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.083 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37688
Vorwahlen
05273, 05275, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beverungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:15 - 12:15
- Mittwoch: 08:15 - 12:15
- Donnerstag: 08:15 - 12:15
- Freitag: 08:15 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Am Dreckwege in Beverungen haben begonnen. Hier werden 46 Grundstücke zur Bebauung bereitgestellt, davon sind 42 in der Vermarktung und 29 bereits verkauft. Es besteht auch ernsthaftes Kaufinteresse für sechs weitere Grundstücke.
Die Erschließungsarbeiten umfassen den Bau von 6.425 Quadratmetern Baustraße, 795 Meter Schmutzwasserkanäle, 955 Meter Regenwasserkanäle und 800 Meter Wasserleitungen. Zudem wird ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1.800 Kubikmetern gebaut. Das Baugebiet wird mit Glasfaserleitungen, Stromkabeln und Fernwärmeleitungen ausgestattet, wobei die Wärmeversorgung teilweise durch eine Biogasanlage erfolgt.
Die Arbeiten sollen etwa sechs Monate dauern, sodass die Bauherren ab Ende Juli oder Anfang August mit dem Bau ihrer Häuser beginnen können. Sieben Bauanträge liegen bereits vor.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.