Sie liegt im gleichnamigen Kreis Paderborn und hat die Funktion der Kreisstadt, ist Oberzentrum und Mittelpunkt der Region Hochstift Paderborn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
152.531 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
33098–33106
Vorwahlen
05251, 05252, 05254, 05293fg9
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Paderborn, Rathausplatz 1, 33098 Paderborn
2. Kreis Paderborn, Wewerstraße 2, 33102 Paderborn
3. Agentur für Arbeit Paderborn, Bahnhofstraße 5, 33098 Paderborn
Gemeinde Paderborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Neuenbeken läuft der Bewerbungszeitraum für Wohnbaugrundstücke in der Wiebach-West area vom 15. Juli bis 15. September 2024.
- Im Alanbrooke Quartier entstehen 14 Gebäude mit 317 Wohneinheiten, davon 276 sozial geförderte Wohnungen, die ersten Wohnungen sollen ab dem dritten Quartal 2025 vermietet werden.
- An der Balhornstraße soll ein urbanes Wohnquartier mit 226 Wohnungen und Platz für Kleingewerbe entstehen, inklusive einer neuen Kita.
- Es finden öffentliche Auslegungen für Bebauungspläne wie den Mehrgenerationshaus Mälzerstraße und Gut Ringelsbruch sowie die 152. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gut Ringelsbruch" vom 7. Oktober bis 15. November 2024 statt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.