Die Stadt Paderborn ist mit etwa 150.000 Einwohnern eine Großstadt im östlichen Teil des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
152.531 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
33098–33106
Vorwahlen
05251, 05252, 05254, 05293fg9
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Paderborn, Rathausplatz 1, 33098 Paderborn
2. Kreis Paderborn, Wewerstraße 2, 33102 Paderborn
3. Agentur für Arbeit Paderborn, Bahnhofstraße 5, 33098 Paderborn
Gemeinde Paderborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Neuenbeken läuft der Bewerbungszeitraum für Wohnbaugrundstücke in der Wiebach-West area vom 15. Juli bis 15. September 2024.
- Im Alanbrooke Quartier entstehen 14 Gebäude mit 317 Wohneinheiten, davon 276 sozial geförderte Wohnungen, die ersten Wohnungen sollen ab dem dritten Quartal 2025 vermietet werden.
- An der Balhornstraße soll ein urbanes Wohnquartier mit 226 Wohnungen und Platz für Kleingewerbe entstehen, inklusive einer neuen Kita.
- Es finden öffentliche Auslegungen für Bebauungspläne wie den Mehrgenerationshaus Mälzerstraße und Gut Ringelsbruch sowie die 152. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gut Ringelsbruch" vom 7. Oktober bis 15. November 2024 statt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.