Bonefeld ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
948 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56579                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02634                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Bonefeld – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 16:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 16:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 16:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 16:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 13:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                             
                         
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
 - Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
 - Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
 - Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
 
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
 - Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
 - Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
 - Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
 - Verkehrsflächen
 - Grünflächen und Pflanzgebote
 - Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
 - Flächen für den Gemeinbedarf