Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Borgentreich

Für den heutigen Ortsnamen Borgentreich gibt es folgende historische Bezeichnungen: Berentreiche, Bogentrike, Borgentrike, Borgetrik. Seit dem 24. Im Niederdeutschen wird der Ort auch als Borgentrike bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8638 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34434
Vorwahlen
05643, 05644, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich
Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich 34434 Borgentreich Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemhle, Maihof, Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemühle, Maihof
Gemeinde Borgentreich – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:00
  • Dienstag: 07:30 - 16:00
  • Mittwoch: 07:30 - 15:30
  • Donnerstag: 07:30 - 15:30
  • Freitag: 07:30 - 15:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Borgentreich plant die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets im Südosten der Kernstadt im Bereich „Burgfeld“ südlich der Bühner Straße und westlich der B 241. Dies geschieht wegen der Nachfrage nach günstig gelegenen und preiswerten Bauplätzen, da die vorhandenen Bauplätze in den Wohngebieten bereits veräußert oder bebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 13, 3. Änderung und Erweiterung „Am Burgfeld II“ soll die planungsrechtlichen Grundlagen dafür schaffen, um weitere innenstadtnahe Wohnbaugrundstücke anzubieten und die Bebauung in diesem Bereich zu arrondieren.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan Borgentreich
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Borgentreich online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Borgentreich online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.