Im Niederdeutschen wird der Ort auch als Borgentrike bezeichnet. Seit dem 24. Im Niederdeutschen wird der Ort auch als Borgentrike bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8638 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34434
Vorwahlen
05643, 05644, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemhle, Maihof, Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemühle, Maihof
Gemeinde Borgentreich – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Borgentreich plant die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets im Südosten der Kernstadt im Bereich „Burgfeld“ südlich der Bühner Straße und westlich der B 241. Dies geschieht wegen der Nachfrage nach günstig gelegenen und preiswerten Bauplätzen, da die vorhandenen Bauplätze in den Wohngebieten bereits veräußert oder bebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 13, 3. Änderung und Erweiterung „Am Burgfeld II“ soll die planungsrechtlichen Grundlagen dafür schaffen, um weitere innenstadtnahe Wohnbaugrundstücke anzubieten und die Bebauung in diesem Bereich zu arrondieren.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.