Borgentreich (plattdeutsch Bentreike) ist eine ostwestfälische Kleinstadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Seit dem 24. Borgentreich (plattdeutsch Bentreike) ist eine ostwestfälische Kleinstadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8638 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34434
Vorwahlen
05643, 05644, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemhle, Maihof, Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemühle, Maihof
Gemeinde Borgentreich – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Borgentreich plant die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets im Südosten der Kernstadt im Bereich „Burgfeld“ südlich der Bühner Straße und westlich der B 241. Dies geschieht wegen der Nachfrage nach günstig gelegenen und preiswerten Bauplätzen, da die vorhandenen Bauplätze in den Wohngebieten bereits veräußert oder bebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 13, 3. Änderung und Erweiterung „Am Burgfeld II“ soll die planungsrechtlichen Grundlagen dafür schaffen, um weitere innenstadtnahe Wohnbaugrundstücke anzubieten und die Bebauung in diesem Bereich zu arrondieren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.