Sie erstreckt sich auf etwa 174 km² Fläche und zählt rund 16.500 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.195 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33034
Vorwahlen
05272, 05648, 05276, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Brakel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Höxter hat eine Klage gegen die Zulassung eines Modeparks im Brakeler Gewerbegebiet eingereicht, weil das Projekt gegen den derzeit geltenden Bebauungsplan verstoße und schädliche Wirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Höxter vorhergesagt werden. Der Bebauungsplan wurde überarbeitet, aber die Neufassung wird vom Kreis als mangelhaft und ungültig angesehen, so dass der alte Plan greift, der den Modepark erlaubt.
Das Verwaltungsgericht in Minden wird in Kürze über den Baustopp entscheiden. Die Stadt Höxter bemüht sich um einen Eilantrag, um einen Baustopp zu erwirken, bis die gerichtliche Klärung abgeschlossen ist.
Der Modepark Röther soll sich auf der Fläche des ehemaligen Real-Marktes ansiedeln, wo bereits ein Rewe-Markt hingezogen ist und eine Drogerie-Kette hinzukommen soll. Die Immobilie soll energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.