Brakel ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.195 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33034
Vorwahlen
05272, 05648, 05276, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Brakel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Höxter hat eine Klage gegen die Zulassung eines Modeparks im Brakeler Gewerbegebiet eingereicht, weil das Projekt gegen den derzeit geltenden Bebauungsplan verstoße und schädliche Wirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Höxter vorhergesagt werden. Der Bebauungsplan wurde überarbeitet, aber die Neufassung wird vom Kreis als mangelhaft und ungültig angesehen, so dass der alte Plan greift, der den Modepark erlaubt.
Das Verwaltungsgericht in Minden wird in Kürze über den Baustopp entscheiden. Die Stadt Höxter bemüht sich um einen Eilantrag, um einen Baustopp zu erwirken, bis die gerichtliche Klärung abgeschlossen ist.
Der Modepark Röther soll sich auf der Fläche des ehemaligen Real-Marktes ansiedeln, wo bereits ein Rewe-Markt hingezogen ist und eine Drogerie-Kette hinzukommen soll. Die Immobilie soll energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.