Bramsche ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
32.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49565
Vorwahlen
05461, 05464, 05468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bramsche-Wesel, Gleesen, Hvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook, Bramsche-Wesel, Gleesen, Hüvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook
Gemeinde Bramsche – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bramsche arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der seit 1998 nicht mehr aktualisiert wurde. Ein wichtiges Teilprojekt dabei ist das **Leitbild Bramsche 2030**, das im Juli 2022 vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen wurde. Dieses Leitbild formuliert übergeordnete Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung, einschließlich der Schwerpunkte für neue Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.
Zudem läuft das Sanierungsprojekt **Bahnhofsumfeld**, bei dem bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Für Teile dieses Gebiets wird derzeit ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, mit ersten Zwischenergebnissen, die bereits Ende 2022 oder Anfang 2023 erwartet wurden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.