Rheine ist eine westfälische große kreisangehörige Stadt an der Ems und mit rund 75.000 Bewohnern die größte Stadt im Kreis Steinfurt sowie nach Münster die zweitgrößte Stadt im Münsterland
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
76.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
48429, 48431, 48432
Vorwahlen
05971, 05975 (Mesum und Elte), 05459 (Rodde)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenrheine, Bentlage, Catenhorn, Dutum, Eschendorf, Gellendorf, Holsterfeld, Kiebitzheide, Wadelheim, Altenrheine, Bentlage, Catenhorn, Dutum, Eschendorf, Gellendorf, Holsterfeld, Kiebitzheide, RheinelinksderEms, RheinerechtsderEms, Wadelheim
Adressen:
1. Stadt Rheine, Rathausplatz 1, 48431 Rheine
2. Finanzamt Rheine, Am Schwanenort 1, 48431 Rheine
3. Agentur für Arbeit Rheine, Schillerstraße 25, 48431 Rheine
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rheine plant die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers im Osten des Stadtgebiets, südlich der L 593 Hopstener Straße, an der Oststraße und Siedlerstraße. Dieses Projekt umfasst eine ca. 7 ha umfassende Fläche und soll bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Der Bebauungsplan wird unter Berücksichtigung eines städtebaulichen Strukturkonzepts des Büros Planquadrat Dortmund aus August 2022 erstellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht sich auf bestimmte Flurstücke in der Gemarkung Rheine rechts der Ems und umfasst eine Fläche von 70.648 m2.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.