Rheine ist eine westfälische große kreisangehörige Stadt an der Ems und mit rund 75.000 Bewohnern die größte Stadt im Kreis Steinfurt sowie nach Münster die zweitgrößte Stadt im Münsterland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
76.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
48429, 48431, 48432
Vorwahlen
05971, 05975 (Mesum und Elte), 05459 (Rodde)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenrheine, Bentlage, Catenhorn, Dutum, Eschendorf, Gellendorf, Holsterfeld, Kiebitzheide, Wadelheim, Altenrheine, Bentlage, Catenhorn, Dutum, Eschendorf, Gellendorf, Holsterfeld, Kiebitzheide, RheinelinksderEms, RheinerechtsderEms, Wadelheim
Adressen:
1. Stadt Rheine, Rathausplatz 1, 48431 Rheine
2. Finanzamt Rheine, Am Schwanenort 1, 48431 Rheine
3. Agentur für Arbeit Rheine, Schillerstraße 25, 48431 Rheine
Gemeinde Rheine – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rheine plant die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers im Osten des Stadtgebiets, südlich der L 593 Hopstener Straße, an der Oststraße und Siedlerstraße. Dieses Projekt umfasst eine ca. 7 ha umfassende Fläche und soll bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Der Bebauungsplan wird unter Berücksichtigung eines städtebaulichen Strukturkonzepts des Büros Planquadrat Dortmund aus August 2022 erstellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht sich auf bestimmte Flurstücke in der Gemarkung Rheine rechts der Ems und umfasst eine Fläche von 70.648 m2.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.