Die Stadt Bremervörde ist ein staatlich anerkannter Erholungsort im Norden des Landkreises Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen mit rund 19.000 Einwohnern.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.666 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27432
Vorwahlen
04761, 04764, 04767, 04769
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fahrendahl, Fahrendorf, Glinde, Hönau-Lindorf, Mehedorf, Ostendorf, Spreckens
Gemeinde Bremervörde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Bremervörde hat einstimmig den Bebauungsplan für das neue Baugebiet am Alten Kirchweg beschlossen. Es gibt Pläne für ein Neubaugebiet im Vörder Feld II, nachdem der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst wurde. Die CDU-Politiker verteidigen diese Pläne und betonen, dass die Ausweisung neuer Baugebiete höchste Priorität hat, um die Wohnbaunachfrage zu decken und eine Abwanderung der Bevölkerung zu verhindern.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.