Sittensen ist eine Gemeinde und der Verwaltungssitz in der gleichnamigen Samtgemeinde Sittensen im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5968 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27419
Vorwahl
04282
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Freetz, GroßIppensen, GroßWohnste, Ippensen, KleinIppensen, KleinWohnste, Kuhmhlen, Langenfelde, Marschhorst, Nttel, Freetz, GroßIppensen, GroßWohnste, Ippensen, KleinIppensen, KleinWohnste, Kuhmühlen, Langenfelde, Marschhorst, Nüttel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Sittensen
Am Markt 1
27419 Sittensen
2. Amtsgericht Tostedt
Wiesenstraße 12
21255 Tostedt
3. Landkreis Rotenburg (Wümme)
Dammstraße 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Gemeinde Sittensen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.