Sittensen ist eine Gemeinde und der Verwaltungssitz in der gleichnamigen Samtgemeinde Sittensen im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5968 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27419
Vorwahl
04282
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Freetz, GroßIppensen, GroßWohnste, Ippensen, KleinIppensen, KleinWohnste, Kuhmhlen, Langenfelde, Marschhorst, Nttel, Freetz, GroßIppensen, GroßWohnste, Ippensen, KleinIppensen, KleinWohnste, Kuhmühlen, Langenfelde, Marschhorst, Nüttel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Sittensen
Am Markt 1
27419 Sittensen
2. Amtsgericht Tostedt
Wiesenstraße 12
21255 Tostedt
3. Landkreis Rotenburg (Wümme)
Dammstraße 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Gemeinde Sittensen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.