Sittensen ist eine Gemeinde und der Verwaltungssitz in der gleichnamigen Samtgemeinde Sittensen im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5968 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27419
Vorwahl
04282
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Freetz, GroßIppensen, GroßWohnste, Ippensen, KleinIppensen, KleinWohnste, Kuhmhlen, Langenfelde, Marschhorst, Nttel, Freetz, GroßIppensen, GroßWohnste, Ippensen, KleinIppensen, KleinWohnste, Kuhmühlen, Langenfelde, Marschhorst, Nüttel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Sittensen
Am Markt 1
27419 Sittensen
2. Amtsgericht Tostedt
Wiesenstraße 12
21255 Tostedt
3. Landkreis Rotenburg (Wümme)
Dammstraße 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Gemeinde Sittensen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.