Butzbach ist eine deutsche Stadt im hessischen Wetteraukreis am nordöstlichen Übergang des Taunus zur Wetterau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
26.660 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35510
Vorwahlen
06033, 06081, 06085, 06447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Waldfrieden, Waldhof, Waschmhle, Waldfrieden, Waldhof, Waschmühle
Gemeinde Butzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Butzbach hat am 11.07.2024 den Aufstellungsbeschluss und am 18.12.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hoyergasse-Nord" gefasst. Dieser Plan zielt auf die Ausweisung eines Mischgebiets für die Errichtung von Wohnungsbauten in der Hausbergstraße 12 und 14 sowie in der Hintergasse 3 ab. Der Plan liegt vom 03.02.2025 bis 07.03.2025 zur öffentlichen Einsicht aus und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zusätzlich wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, und es wird von der Umweltprüfung und anderen umweltbezogenen Anforderungen abgesehen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.