Butzbach ist eine deutsche Stadt im hessischen Wetteraukreis am nordöstlichen Übergang des Taunus zur Wetterau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
26.660 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35510
Vorwahlen
06033, 06081, 06085, 06447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Waldfrieden, Waldhof, Waschmhle, Waldfrieden, Waldhof, Waschmühle
Gemeinde Butzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Butzbach hat am 11.07.2024 den Aufstellungsbeschluss und am 18.12.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hoyergasse-Nord" gefasst. Dieser Plan zielt auf die Ausweisung eines Mischgebiets für die Errichtung von Wohnungsbauten in der Hausbergstraße 12 und 14 sowie in der Hintergasse 3 ab. Der Plan liegt vom 03.02.2025 bis 07.03.2025 zur öffentlichen Einsicht aus und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zusätzlich wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, und es wird von der Umweltprüfung und anderen umweltbezogenen Anforderungen abgesehen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet