Die Stadt ist eine typische Industriestadt des 19. Crimmitschau hatte den Beinamen „Stadt der 100 Schornsteine“. Crimmitschau ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Crimmitschau-Dennheritz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08451
Vorwahl
03762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Crimmitschau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Crimmitschau soll ein neuer Industriepark entstehen. Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen Bebauungsplan für eine etwa 134 Hektar große Fläche aufzustellen, die südlich der A 4 zwischen Gablenz und der östlichen Stadtgrenze liegt. Das bestehende Gewerbegebiet an der Glauchauer Landstraße ist voll ausgelastet, und auch der vor zwei Jahren entstandene Industriepark Meerane/Crimmitschau ist bereits voll belegt. Der neue Industriepark soll nicht nur der Automobilindustrie, sondern auch anderen Branchen Wachstumsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung