Crimmitschau (auch Crimmitzschau) ist mit ihren etwa 19.400 Einwohnern eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau an der Grenze zum Freistaat Thüringen. Crimmitschau hatte den Beinamen „Stadt der 100 Schornsteine“. Crimmitschau (auch Crimmitzschau) ist mit ihren etwa 19.400 Einwohnern eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau an der Grenze zum Freistaat Thüringen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08451
Vorwahl
03762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Crimmitschau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Crimmitschau soll ein neuer Industriepark entstehen. Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen Bebauungsplan für eine etwa 134 Hektar große Fläche aufzustellen, die südlich der A 4 zwischen Gablenz und der östlichen Stadtgrenze liegt. Das bestehende Gewerbegebiet an der Glauchauer Landstraße ist voll ausgelastet, und auch der vor zwei Jahren entstandene Industriepark Meerane/Crimmitschau ist bereits voll belegt. Der neue Industriepark soll nicht nur der Automobilindustrie, sondern auch anderen Branchen Wachstumsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.