Im ehemaligen Landkreis Chemnitzer Land war sie Kreisstadt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
21.914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08371
Vorwahl
03763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Glauchau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 1-29 „Wohnen an der Wilhelmstraße“ wurde am 08.02.2024 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats als Satzung beschlossen. Dieser Plan sieht die Revitalisierung der Industriebrache Wilhelmstraße vor, um eine ca. 17.000 m2 große Fläche zu einem attraktiven und grünen Wohnstandort mit 17 Wohneinheiten zu entwickeln. Die Abbrucharbeiten auf der Fläche der ehemaligen Färberei waren bis 2023 abgeschlossen. Derzeit wird der Bebauungsplan durch das Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz des Landratsamtes Zwickau geprüft und tritt nach erfolgter Genehmigung in Kraft.
Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2-39 „Hofnung-Innenstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.