Glauchau ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
21.914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08371
Vorwahl
03763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Glauchau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 1-29 „Wohnen an der Wilhelmstraße“ wurde am 08.02.2024 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats als Satzung beschlossen. Dieser Plan sieht die Revitalisierung der Industriebrache Wilhelmstraße vor, um eine ca. 17.000 m2 große Fläche zu einem attraktiven und grünen Wohnstandort mit 17 Wohneinheiten zu entwickeln. Die Abbrucharbeiten auf der Fläche der ehemaligen Färberei waren bis 2023 abgeschlossen. Derzeit wird der Bebauungsplan durch das Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz des Landratsamtes Zwickau geprüft und tritt nach erfolgter Genehmigung in Kraft.
Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2-39 „Hofnung-Innenstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.