Glauchau ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
21.914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08371
Vorwahl
03763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Glauchau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 1-29 „Wohnen an der Wilhelmstraße“ wurde am 08.02.2024 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats als Satzung beschlossen. Dieser Plan sieht die Revitalisierung der Industriebrache Wilhelmstraße vor, um eine ca. 17.000 m2 große Fläche zu einem attraktiven und grünen Wohnstandort mit 17 Wohneinheiten zu entwickeln. Die Abbrucharbeiten auf der Fläche der ehemaligen Färberei waren bis 2023 abgeschlossen. Derzeit wird der Bebauungsplan durch das Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz des Landratsamtes Zwickau geprüft und tritt nach erfolgter Genehmigung in Kraft.
Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2-39 „Hofnung-Innenstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.