Glauchau ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
21.914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08371
Vorwahl
03763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Glauchau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 1-29 „Wohnen an der Wilhelmstraße“ wurde am 08.02.2024 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats als Satzung beschlossen. Dieser Plan sieht die Revitalisierung der Industriebrache Wilhelmstraße vor, um eine ca. 17.000 m2 große Fläche zu einem attraktiven und grünen Wohnstandort mit 17 Wohneinheiten zu entwickeln. Die Abbrucharbeiten auf der Fläche der ehemaligen Färberei waren bis 2023 abgeschlossen. Derzeit wird der Bebauungsplan durch das Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz des Landratsamtes Zwickau geprüft und tritt nach erfolgter Genehmigung in Kraft.
Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2-39 „Hofnung-Innenstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.