Denklingen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech, die circa 80 Kilometer südwestlich von München liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86920
Vorwahlen
08243, 08869
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AufderHardt, Bettingen, Bieshausen, Birkenbach, Dickhausen, Dienhausen, Dreslingen, Drinhausen, Eichholz, Eiershagen, Geiningen, Grnenbach, Hähnen, Hasenbach, Heischeid, Klbach, Löffelsterz, Menhofen, Niederasbach, Oberasbach, Oberbreidenbach, ™singen, Rölefeld, Schalenbach, Schemmerhausen, Schneppenberg, Schneppenhurth, Sengelbusch, Sterzenbach, šberasbach, Wies, Wilkenroth, AufderHardt, Bettingen, Bieshausen, Birkenbach, Dickhausen, Dienhausen, Dreslingen, Drinhausen
Gemeinde Denklingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.