Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland, im Regionalverband Ruhr, in der Städteregion Ruhr 2030 und in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Oberhausen gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Antony, der ersten im Ruhrgebiet, verdankt Oberhausen den Beinamen „Wiege der Ruhrindustrie“
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries
Adressen:
Stadt Oberhausen
Betriebs- und Personalamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 16:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Oberhausen und die Grundstückseigentümer haben nach einer gut einjährigen Planungsphase eine städtebauliche Rahmenplanung für das Zukunftsquartier Neue Zeche Sterkrade erarbeitet, die am 4. Februar 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Plan umfasst Wohnraum, dienstleistungsorientiertes Gewerbe und erhöhte Grünflächen. Der Rat der Stadt wird im April 2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplans entscheiden. Die Fläche von etwa 14 ha ist bereits saniert und soll erhaltenswerte Relikte der industriellen Vergangenheit einbeziehen und neue Chancen der Durchgrünung nutzen. Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens hängt auch von der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur BETUWE-Linie ab.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.