Die Stadt Drebkau, niedersorbisch Drjowk (selten auch Drepkau geschrieben), liegt südwestlich von Cottbus im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
5432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03116
Vorwahl
035602
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Drebkau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Industrie- und Gewerbegebiet mit dem Namen „Lausitztrasse“ ist geplant, das sich auf einer 106 Hektar großen Fläche zwischen der Eisenbahnlinie Cottbus – Großenhain und der B169 befinden wird. Ein Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.
- Im Rekultivierungsgebiet des Tagebaus Welzow-Süd soll der „Energiepark Drebkau“ entstehen, der dem Gewerbegebiet Energie liefern wird. Der Bebauungsplan-Verfahren für die Solarflächen läuft bereits.
- Die Stadt Drebkau arbeitet in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Gemeinde Neupetershain und der Stadt Welzow an der interkommunalen Zusammenarbeit und infrastrukturellen Verbindungen der Projekte.
- Eine Entscheidung zum Projekt „Lausitztrasse“ wird noch im Herbst 2023 erwartet.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.