Die Stadt Drebkau, niedersorbisch Drjowk (selten auch Drepkau geschrieben), liegt südwestlich von Cottbus im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
5432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03116
Vorwahl
035602
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Drebkau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Industrie- und Gewerbegebiet mit dem Namen „Lausitztrasse“ ist geplant, das sich auf einer 106 Hektar großen Fläche zwischen der Eisenbahnlinie Cottbus – Großenhain und der B169 befinden wird. Ein Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.
- Im Rekultivierungsgebiet des Tagebaus Welzow-Süd soll der „Energiepark Drebkau“ entstehen, der dem Gewerbegebiet Energie liefern wird. Der Bebauungsplan-Verfahren für die Solarflächen läuft bereits.
- Die Stadt Drebkau arbeitet in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Gemeinde Neupetershain und der Stadt Welzow an der interkommunalen Zusammenarbeit und infrastrukturellen Verbindungen der Projekte.
- Eine Entscheidung zum Projekt „Lausitztrasse“ wird noch im Herbst 2023 erwartet.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.