Ebsdorfergrund ist eine aus elf Dörfern bestehende Gemeinde im Südosten des mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
8990 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35085
Vorwahlen
06424, 06407
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Ebsdorfergrund – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ebsdorfergrund plant die Erweiterung des Baugebietes "Auf der Sonnenseite" in östlicher Richtung, um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu entsprechen. Das neue Gebiet umfasst etwa 0,88 ha und soll zehn Bauplätze für ein Allgemeines Wohngebiet bereitstellen. Die Fläche war bisher landwirtschaftlich genutzt und liegt brach. Die verkehrliche Erschließung ist bereits durch den bestehenden Bebauungsplan sichergestellt. Es wird eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Bedarf für die Bauplätze kann durch die lokale Bevölkerung gedeckt werden, da insbesondere Bewerber aus Ebsdorf und den angrenzenden Ortsteilen Interesse gezeigt haben. Die Planung berücksichtigt die raumordnerischen Vorgaben und den Schutz des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.