Zur traditionellen Abgrenzung von Marburg an der Drau wurde die Stadt bis 1974 offiziell Marburg an der Lahn bzw. Marburg a. d
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
76.571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35037, 35039, 35041, 35043
Vorwahlen
06421, 06420, 06424
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen, Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marburg, Rathaus, 35037 Marburg
2. Agentur für Arbeit Marburg, Bahnhofstraße 9, 35037 Marburg
3. Finanzamt Marburg, Am Alten Stein 1, 35037 Marburg
Gemeinde Marburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Universitätsstadt Marburg und der Landkreis Marburg-Biedenkopf planen, den Bereich rund um die Beltershäuser Straße zu einem nachhaltigen und urbanen Stadtgebiet umzugestalten, mit etwa 340 Wohneinheiten, davon ein Drittel Sozialwohnungen, und einer zentralen Allee.
- Im Stadtteil Marbach wird das Wohnquartier Oberer Rotenberg entwickelt, mit einem Lebensmittelmarkt, geförderten Wohnungen und Wohnraum für gemeinschaftliches Wohnen auf einer Fläche von 2,2 Hektar.
- Das Zukunftsquartier Hasenkopf soll auf sechs Hektar etwa 330 Wohneinheiten entstehen lassen, davon 30 Prozent als geförderter Wohnraum, sowie Genossenschafts- und Gemeinschaftswohnprojekte ermöglichen.
- In den Außenstadtteilen sind mehrere neue Bebauungsplanverfahren für etwa 130 Wohneinheiten geplant, und es gibt Diskussionen über die strategische Baulandentwicklung und die Neuausrichtung des Dorfentwicklungsprogrammes.
- Die GeWoBau Marburg-Lahn hat verschiedene Neubauprojekte wie in Wehrda, Michelbach-Nord und der Sudetenstraße abgeschlossen oder in Planung, mit Schwerpunkt auf klimaneutrale und geförderte Wohnungen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.