Zur traditionellen Abgrenzung von Marburg an der Drau wurde die Stadt bis 1974 offiziell Marburg an der Lahn bzw. Marburg a. d
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
76.571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35037, 35039, 35041, 35043
Vorwahlen
06421, 06420, 06424
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen, Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marburg, Rathaus, 35037 Marburg
2. Agentur für Arbeit Marburg, Bahnhofstraße 9, 35037 Marburg
3. Finanzamt Marburg, Am Alten Stein 1, 35037 Marburg
Gemeinde Marburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Universitätsstadt Marburg und der Landkreis Marburg-Biedenkopf planen, den Bereich rund um die Beltershäuser Straße zu einem nachhaltigen und urbanen Stadtgebiet umzugestalten, mit etwa 340 Wohneinheiten, davon ein Drittel Sozialwohnungen, und einer zentralen Allee.
- Im Stadtteil Marbach wird das Wohnquartier Oberer Rotenberg entwickelt, mit einem Lebensmittelmarkt, geförderten Wohnungen und Wohnraum für gemeinschaftliches Wohnen auf einer Fläche von 2,2 Hektar.
- Das Zukunftsquartier Hasenkopf soll auf sechs Hektar etwa 330 Wohneinheiten entstehen lassen, davon 30 Prozent als geförderter Wohnraum, sowie Genossenschafts- und Gemeinschaftswohnprojekte ermöglichen.
- In den Außenstadtteilen sind mehrere neue Bebauungsplanverfahren für etwa 130 Wohneinheiten geplant, und es gibt Diskussionen über die strategische Baulandentwicklung und die Neuausrichtung des Dorfentwicklungsprogrammes.
- Die GeWoBau Marburg-Lahn hat verschiedene Neubauprojekte wie in Wehrda, Michelbach-Nord und der Sudetenstraße abgeschlossen oder in Planung, mit Schwerpunkt auf klimaneutrale und geförderte Wohnungen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.