Elze ist eine Stadt mit knapp 8800 Einwohnern im Westen des Landkreises Hildesheim, die im Bereich der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen in Südniedersachsen liegt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8973 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31008
Vorwahl
05068
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elze, Horn, Papendahl, Saalemhle, Teufelsberg, Weghaus, Horn, Papendahl, Saalemühle, Teufelsberg, Weghaus
Gemeinde Elze – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 18 "Am Hanlah Nord-B" in Elze wurde in seiner 4. Änderung vom Verwaltungsausschuss der Stadt Elze am 09.09.2024 aufgestellt, mit einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
In der Wedemark, einem benachbarten Gebiet, wurde ein Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) für unwirksam erklärt. Trotz dieser Unwirksamkeit bleiben bereits erteilte Baugenehmigungen rechtswirksam, und neue Bauanträge können gestellt werden. Die Gemeinde plant, einen neuen Bebauungsplan für die Gebiete südlich und östlich der Helene-Küster-Straße im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.