Emsbüren grenzt im Westen an Engden und Wietmarschen, im Norden an die Stadt Lingen, im Osten an die Samtgemeinde Spelle und im Süden an die Gemeinde Salzbergen sowie die Stadt Schüttorf. Emsbüren ist eine Einheitsgemeinde im südlichen Landkreis Emsland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
10.338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48488
Vorwahl
05903
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berge, Bernte, Helschen, Hesselte, Leschede, Mehringen, Wesel
Gemeinde Emsbüren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat am 29.10.2024 die Aufstellungsbeschlüsse für die 74. Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan Nr. 170 "Sondergebiet Tiny House Lodge Emsbüren" gefasst. Diese Pläne sind derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.