Greven (plattdeutsch Graiwen) ist eine Stadt im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48268
Vorwahlen
02571, 02575 Reckenfeld
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Maestrup, Pentrup, Hembergen, Maestrup, Pentrup
Gemeinde Greven – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan 22.8 "Emsinsel" in Greven ist aktuell und dient zu Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskunft muss Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen werden. Zudem ist der Bebauungsplan im Amtsblatt der Stadt Greven vom 19. Dezember 2024 veröffentlicht worden, wo er während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau auf einem Brownfield in Greven, wo bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das GI-Areal vorliegt und der Rückbau der alten Produktionsimmobilie sowie der Neubau von Logistikflächen geplant sind.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.