Greven (plattdeutsch Graiwen) ist eine Stadt im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48268
Vorwahlen
02571, 02575 Reckenfeld
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Maestrup, Pentrup, Hembergen, Maestrup, Pentrup
Gemeinde Greven – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan 22.8 "Emsinsel" in Greven ist aktuell und dient zu Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskunft muss Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen werden. Zudem ist der Bebauungsplan im Amtsblatt der Stadt Greven vom 19. Dezember 2024 veröffentlicht worden, wo er während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau auf einem Brownfield in Greven, wo bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das GI-Areal vorliegt und der Rückbau der alten Produktionsimmobilie sowie der Neubau von Logistikflächen geplant sind.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.