Greven (plattdeutsch Graiwen) ist eine Stadt im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48268
Vorwahlen
02571, 02575 Reckenfeld
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Maestrup, Pentrup, Hembergen, Maestrup, Pentrup
Gemeinde Greven – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan 22.8 "Emsinsel" in Greven ist aktuell und dient zu Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskunft muss Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen werden. Zudem ist der Bebauungsplan im Amtsblatt der Stadt Greven vom 19. Dezember 2024 veröffentlicht worden, wo er während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau auf einem Brownfield in Greven, wo bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das GI-Areal vorliegt und der Rückbau der alten Produktionsimmobilie sowie der Neubau von Logistikflächen geplant sind.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.