Ennigerloh (plattdeutsch Iännigerlau) ist eine kreisangehörige Stadt im Kreis Warendorf im Münsterland mit ungefähr 20.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.639 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59320
Vorwahlen
02524, 02522, 02525, 02528, 02586, 02587
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst, Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst
Gemeinde Ennigerloh – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Ennigerloh hat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.8 "Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Kirchplatzes und der umliegenden Straßenverkehrsfläche "Im Drubbel" im Rahmen des Städtebauförderprojektes "Neustart Innenstadt", das eine barrierefreie Gestaltung und neue Sitzelemente vorsieht.
- Das Quartier entlang der Clemens-August-Straße soll durch den Rückbau alter Bauten und den Neubau eines hochwertigen innerstädtischen Wohnquartiers mit Giebelhäusern umgestaltet werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.