Ennigerloh (plattdeutsch Iännigerlau) ist eine kreisangehörige Stadt im Kreis Warendorf im Münsterland mit ungefähr 20.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.639 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59320
Vorwahlen
02524, 02522, 02525, 02528, 02586, 02587
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst, Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst
Gemeinde Ennigerloh – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Ennigerloh hat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.8 "Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Kirchplatzes und der umliegenden Straßenverkehrsfläche "Im Drubbel" im Rahmen des Städtebauförderprojektes "Neustart Innenstadt", das eine barrierefreie Gestaltung und neue Sitzelemente vorsieht.
- Das Quartier entlang der Clemens-August-Straße soll durch den Rückbau alter Bauten und den Neubau eines hochwertigen innerstädtischen Wohnquartiers mit Giebelhäusern umgestaltet werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung