Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Warendorf

Sie liegt im Regierungsbezirk Münster im Norden Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48231
Vorwahlen
02581, 02582, 02583, 02584, 02585, 02586
Adresse der Stadtverwaltung
Lange Kesselstraße 4–6, 48231 Warendorf
Lange Kesselstraße 4–6, 48231 Warendorf 48231 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Dackmar, Velsen, Vohren, Dackmar, Velsen, Vohren
Adressen:
1. Stadt Warendorf, Amt für Bürgerdienste, Markt 1, 48231 Warendorf
2. Kreis Warendorf, Hauptstraße 2, 48231 Warendorf
3. Polizei Warendorf, Beckumer Allee 66, 48231 Warendorf
Gemeinde Warendorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.